Die Suche nach einem Kindergartenplatz

Kinderschuhe Individuelle Kinderteppiche

Kindergarten Checkliste

1. Windeln & Feuchttücher

Diese Hygiene-Artikel sollten die Eltern jedes Kindes selbst in die Kita mitbringen. Üblicherweise haben die Kleinen im Kindergarten ein eigenes Fach, in dem die Sachen gelagert werden können.

2. Wechselkleidung

Besonders bei regnerischem Wetter sollten Sie Kleidung zum Wechseln in die Tasche für den Kindergarten packen. So haben die BetreuerInnen im Kindergarten die Möglichkeit, Ihr Kind wieder trocken und warm einzupacken, wenn es zum Beispiel beim Toben durch Pfützen klatschnass geworden ist. Wenn beim Mittagsessen mal eine kleine Kleckerei veranstaltet wurde, sind Wechselsachen ebenfalls von Vorteil.

3. Zahnbürste und Zahnpasta

Auch diese beiden Dinge sollten im Kindergarten nicht fehlen, denn auch dort werden die Zähne ordentlich geputzt! Versehen Sie die Zahnbürste Ihres Kindes mit seinem Namen, damit es später nicht zu Verwechslungen kommt.

4. Stopper-Socken oder Hausschuhe

Damit die Kleinen während des Spielens keine kalten Füßchen kriegen und nicht so leicht ausrutschen, sollten Eltern Socken mit rutschhemmenden Noppen und/oder Hausschuhe mit einer rutschfesten Sohle für ihr Kind einpacken.

5. Gummistiefel, Regenjacke & Matschhose

Mit diesen Kleidungstücken ist Ihr Kind bestens dafür gewappnet, auch bei schlechtem Wetter und Regen draußen an der frischen Luft zu spielen.

6. Teller, Becher, Flaschen

Teller und Becher für das Mittagessen müssen in einigen Kitas von den Eltern eigens mitgebracht werden. Erkundigen Sie sich, wie die Geschirr-Frage in im Kindergarten Ihres Kindes gehandhabt wird und bringen Sie gegebenenfalls eigenes Geschirr (am besten aus Plastik) mit.

7. Lunchbox

In der Regel nehmen alle Kinder das Mittagessen gemeinsam in der Kita zu sich. Wenn Ihr Kind nicht zu Hause frühstückt und auch im Kindergarten kein Frühstück vorgesehen ist, sollten Sie daran denken, Ihrem Kind eine Lunchbox mit etwas zu Essen für einen gesunden Start in den Tag einzupacken. Auch ein kleiner Nachmittagssnack kann die Zeit zwischen Mittag- und Abendessen verkürzen.

8. Kuscheltier/Schnuller

Ohne sein Lieblingskuscheltier möchte Ihr Kind vermutlich sowieso keinen Fuß vor die Türsetzen. Deswegen sollte es natürlich auch in der Kita-Tasche keineswegs fehlen. Ein vertrautes Kuscheltier kann Ihrem Kind zudem dabei helfen, sich während der Eingewöhnungszeit schneller wohl zu fühlen. Wenn Ihr Kind sehr an seinem Schnuller hängt, sollten Sie diesen ebenfalls einpacken.

Die Suche nach einem Kindergarten-platz

Wo bringe ich mein Kind unter, wenn ich in die Arbeit muss? Wer kümmert sich um unsere Kleinen? Immer mehr Münchner stellen sich genau diese Frage, denn Krippen-, Kita oder Hortplätze sind weiterhin rar in unserer Weltstadt mit Herz. Wir helfen Ihnen bei der Suche

 

Im Mittelpunkt der Arbeit, der Kinderbetreuung und -tagespflege für freie Kita-Träger steht die Lebens- und Beziehungsqualität der Menschen.

 

Die Abteilung Kinderbetreuung und -tagespflege für freie Kita-Träger ist ein Fachbereich des Amtes für Kinder, Jugend und Familie und steht in Verbindung mit familien-relevanten Einrichtungen und Organisationen. Sie sind aktive Schnittstelle für eine sozialraumorientierte Planung und Weiterentwicklung (quantitativ sowie qualitativ) der Kinderbetreuungsangebote in Deutschland.

 

Freie Kindergartenplätze sind sehr gesät in Deutschland obwohl jedes Kind ein Recht auf einen Kindergartenplatz hat. Daher möchten wir Sie unterstützen bei Ihrer Suche.

Beratung: Für Eltern ist das Sammeln von Informationen nicht nur zeitaufwändig; auch werden passende Lösungen oft nicht gefunden. Unterstützung wird manchmal schnell gebraucht. Hier hilft der Stützpunkt als Informationspool bei allen Belangen der Kinderbetreuung in der Sozialregion.

Hilfe bei der Suche von passgenauen Betreuungslösungen: Eltern können Bedarf an Kinderbetreuung haben, der durch bestehende Angebote nicht abgedeckt wird. Auch in solchen Fällen werden sie unterstützt, z.B. durch das Initiieren von Elternnetzwerken vor Ort oder die gezielte Suche nach passgenauen Lösungen.

 

Kindergruppen: Kinder brauchen soziale Kontakte und gezielte Förderung. Diesem Bedarf wird in den Familienstützpunkten ebenso Rechnung getragen wie der Entlastung für die Eltern und der Unterstützung in Erziehungsfragen.

 

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HAB ICH ANSPRUCH AUF EINEN KITA PLATZ?

Seit August 2013 hat jedes Kind ab dem Alter von einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in einer Kinderkrippe beziehungsweise Kindestageseinrichtung. ... Kinder ab drei Jahren haben einen Anspruch auf einen Platz in einer Kita. Da reicht die Tagesmutter nicht mehr aus.

KOSTENLOSE KITAPLÄTZE IN NIEDERSACHSEN

Ab dem 1. August 2018 werden die Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung gebührenfrei. Dies gilt für einen Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche je nach Angebot der jeweiligen Kita und unabhängig davon, ob das Kind schon in einer Kindergartengruppe oder noch in einer Krippengruppe betreut wird. Von der Beitragsfreiheit umfasst sind auch Früh- und Spätdienste, sofern diese zeitlich innerhalb einer täglichen individuellen Betreuungszeit von acht Stunden liegen.

Können Kitas zusätzliche Beiträge von den Eltern erheben?

Nur in sehr engen Grenzen. Sie sind möglich für eine über acht Stunden hinausgehende tägliche individuelle Betreuungszeit, die Verpflegung des Kindes und für Zusatzangebote des Trägers oder von externen Dritten. Ob für über acht Stunden hinausgehende Betreuungszeiten und für Verpflegung Entgelte erhoben werden, entscheiden die Träger in eigener Zuständigkeit. Zusatzangebote sind zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteil des Regelbetriebs sind. Sie müssen drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen freiwillig von den Eltern angenommen werden können, sie müssen individuell über einen gesonderten Vertrag angeboten werden und sie müssen in Dauer und Umfang unabhängig vom Betreuungsvertrag festgelegt werden können. Für freiwillige Musikgruppen im Kindergarten können also weiterhin Zusatzbeträge erhoben werden. Bei allgemeinen Zusatzkosten, weil etwa mehr Erzieher pro Gruppe angestellt sind als üblich, kann es schwierig werden.

Gilt die Beitragsfreiheit auch für Kindergärten freier Träger?

Im Prinzip ja, da der Anspruch auf den beitragsfreien Besuch einer Tageseinrichtung nicht an das Konzept oder den Träger des Kindergartens gebunden ist. Allerdings gilt der Anspruch nur für Einrichtungen, die Finanzhilfe nach dem Kita-Gesetz erhalten können. Das gilt auch für Kinderspielkreise.

Gilt die Regelung auch für Betriebskindergärten?

Ja, soweit sie Finanzhilfe erhalten können und sich verpflichten, regelmäßig mindestens zu einem Drittel Kinder von Nicht-Betriebsangehörigen aufzunehmen.

Was müssen die Träger jetzt tun?

Die Träger der Kindertageseinrichtungen erhalten laut Kultusministerium ab dem 1. August automatisch, also ohne gesonderte Antragstellung, erhöhte Abschlagszahlungen. Es sei sichergestellt, dass die erhöhten Abschläge mit Beginn des neuen Kindergartenjahres über die Landesschulbehörde an die Träger ausgezahlt würden.

Was müssen die Eltern jetzt tun?

Eigentlich nichts. Für den unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung muss von den Erziehungsberechtigten kein Antrag gestellt werden. Das Kultusministerium geht davon aus, dass die zuständigen Jugendämter darüber informiert werden, dass ab dem 1. August keine Elternbeiträge mehr gezahlt werden müssen, sofern die tägliche Betreuungszeit nicht mehr als 8 Stunden beträgt.

Und wenn trotzdem abgebucht wird?

Dann können sich Eltern nach Angaben des Landes das Geld sofort erstatten lassen.


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